TUNING Team AGBs

Allgemeines und Geltungsbereich
Allen Lieferungen, Leistungen und Angeboten aus Bestellungen nach diesem Internetshop liegen ausschließlich diese AGB zugrunde; alle Aufträge werden von der Fa. TUNING Team ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angenommen und ausgeführt. Eventuelle AGB der Kunden haben keine Gültigkeit; TUNING Team erkennt solche AGB nicht an, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Die in diesem Internetshop angegebenen Maße und Gewichtsangaben zu Produkten gelten nur annähernd; sie sind nur dann verbindlicher Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich von TUNING Team schriftlich bestätigt wird.
Abbildungen von Fahrzeugen oder Produkten dienen ausschließlich der Illustration und weisen nicht auf einen Qualitätsstandard, auf eine Herkunft oder eine Beziehung zu Automobilmarken oder –herstellern bzw. sonstigen Produktmarken oder –herstellern hin. TUNING Team behält sich technische Änderungen des Liefergegenstandes vor, soweit dadurch die technische Funktion des Produktes nicht beeinträchtigt wird und dem Kunden die Änderung zumutbar ist. Ebenso ist TUNING Team zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
Diese AGB gelten sowohl für Unternehmer, wie auch für Verbraucher. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Die für Verbraucher geltenden besonderen Bestimmungen sind jeweils gesondert gekennzeichnet.

Vertragsschluß und Umfang der Lieferung
Ein Vertrag kommt, wenn nichts anderes vereinbart ist, mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder der Auslieferung der bestellten Ware zustande, die Auftragsbestätigung ist maßgeblich für den Umfang der Lieferung.
Bei telefonischer Bestellung haftet die Firma TUNING Team nicht für Falschlieferungen, das Risiko aus dieser Bestellung trägt in vollem Umfang der Auftraggeber.
Werden Umrüstsätze, Zubehör oder sonstige Teile aufgrund unklarer, falscher oder unvollständiger Angaben falsch oder unvollständig geliefert, so trägt der Besteller das gesamte Risiko, Schadenersatzansprüche jeglicher Art werden ausgeschlossen.
An Angeboten behalten wir uns unsere Eigentums-, und Urheberrechte ausdrücklich vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nur dann zugänglich gemacht werden, wenn dies von uns ausdrücklich schriftlich freigegeben wurde.
Eine etwaige Berichtigung der Rechnung durch den Verkäufer bzw. eine Beanstandung des Käufers, muss schriftlich spätestens 6 Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.
Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, außer es liegt ein rechtskräftiger Titel vor oder die Gegenforderung ist unbestritten. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus diesem Vertrag beruht.
Der Verkäufer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

Lieferung, Versand, Gefahrübergang

Fracht- und Versandkosten trägt der Besteller/Kunde. Transportschäden sind dem Verkäufer binnen 24 Stunden nach Erhalt der Ware anzuzeigen. Von TUNING Team genannte Liefertermine oder Zeitangaben sind ungefähre Angaben, auch wenn diese schriftlich bestätigt werden. Verzögert sich der Liefertermin trotz sorgfältiger Auswahl und Abschluss angemessener Verträge durch einen Vorlieferanten, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Dauert die Lieferverzögerung aufgrund Nichtleistung des Vorlieferanten länger als acht Wochen seit Eingang der Bestellung des Kunden, so sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ist die Leistung von TUNING Team unmöglich, ohne dass die Nichtlieferung von TUNING Team zu vertreten ist, z. B. wegen ausbleibender Leistungen des Vorlieferanten bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes, so entfällt der Anspruch des Käufers auf Leistung und Schadenersatz. TUNING Team storniert in diesen Fällen die Bestellung, informiert den Käufer unverzüglich über die Stornierung und zahlt ihm die auf den Kaufpreis geleisteten Beträge unverzüglich zurück. Außer in den gesetzlich geregelten Fällen ist dem Käufer eine Warenrückgabe zur Gutschrift (Kulanzrückgabe) nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung von TUNING Team gestattet. TUNING Team steht in diesem Falle ein Anspruch auf Auslagen- und Schadenersatz i.H.v. 20% des Warenwertes ohne Mehrwertsteuer, mindestens jedoch i. H. von 13,00 EUR zu. Rücksendungen hat der Käufer in derartigen Fällen auf eigene Kosten und auf eigene Gefahr vorzunehmen. Die Kulanzrückgabe kommt nur in Betracht, wenn die zurückzugebende Ware komplett ist und keinen Schaden aufweist. Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.

Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preisangaben in unserem Internetshop, unseren Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Angaben sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich durch den Geschäftsführer als verbindlich bezeichnet sind, und gelten ab Werk inklusive der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, jedoch ohne Versicherung, Versand- und Transportkosten. Solche Kosten, sowie sonstige vereinbarte Nebenleistungen, insbesondere Transportversicherung, werden zusätzlich berechnet.
Für eventuelle Druckfehler bei Warenauszeichnungen in unserem Shop oder sonstigen Publikationen wird nicht gehaftet.
Der Kaufpreis ist jeweils sofort mit der Annahme der Bestellung fällig und ohne Abzug zu leisten. Die Lieferung erfolgt gegen Barzahlung oder Vorkasse.
Der Käufer ist bei Preisänderungen nur zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

Annahmeverzug
Wird vom Kunden bestellte Ware nicht angenommen bzw. nicht abgeholt, so wird die Ware auf Gefahr und Risiko des Kunden bei uns eingelagert. Weigert sich der Kunde, nach Fristsetzung von 2 Wochen endgültig die Ware anzunehmen bzw. abzuholen, so können wir frei anderweitig über die Ware verfügen. Den entstandenen Schaden trägt der Käufer

Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Wird die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware, gleich in welchem Zustand, an Dritte weiterveräußert, tritt der Käufer bereits hiermit alle seine Forderungen gegenüber den Dritten an uns ab. Bei Veräußerung unserer Ware in Verbindung mit anderen Waren fremder Herkunft oder in Verbindung mit anderen Leistungen steht uns ein Anspruch mindestens in Höhe des Wertes unserer Lieferung, in jedem Fall aber ein Anteil in Höhe unserer Forderungen zu. Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln.
Bei Nichteinhaltung der in diesem Vertrag oder später getroffenen Zahlungsvereinbarungen verpflichtet sich der Käufer auf seine Kosten die gekauften Gegenstände dem Verkäufer auch ohne richterliche Verfügung herauszugeben.
Bei einer Warenbestellung mit anschliesender Anbauvereinbarung ab 500 Euro bleibt das Fahrzeug des Kunden im Besitz der Firma TUNING Team bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages.

Gewährleistung
Mängel, Fehlmengen, Falschlieferungen sind sofort nach Kenntnisnahme, spätestens 7 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen.
Beanstandete Ware wird nachgebessert oder durch einwandfreie Ware ersetzt. Schlägt die Nachbesserung fehl oder kommen wir mit der Ersatzlieferung in Verzug, kann der Käufer nach einer Frist von 14 Tagen vom Kaufvertrag zurücktreten.
Bemängelte Ware ist frachtfrei an uns zurückzusenden. Bei einem durch uns festgestellten begründeten Mangel tragen wir die Kosten der Fracht, Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung.
Beruht der Mangel auf einer Verletzung von Bedienungs-, Wartungs-, Handhabungs-, Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder auf natürlichem Verschleiß bzw. erfolgte der Einbau in keiner Fachwerkstatt, bestehen keine Gewährleistungsansprüche. Vor Einbau ist die Ware auf mögliche Mängel zu prüfen. Schadensersatzansprüche für entstandene Verarbeitungs-, Montagekosten werden nicht anerkannt. Weitergehende, nicht direkt an der Ware entstandene, Schadensersatzansprüche sind von der Haftung ausgeschlossen.
Wir gewährleisten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, dass die Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Die Gewährleistungsfrist für neue Waren beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Erhalt der Ware. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistung für neue Waren 24 Monate. Die Gewährleistung für Serviceaufträge, Dienstleistungen, Folierungen und Reparaturen beträgt 6 Monate ab Übergabe an den Kunden bzw. ab Abnahme durch den Kunden.

Zusätzlich gilt für Folierungen: Basis einer Fahrzeugvoll-/teilverklebung ist die Bereitstellung eines grundgereinigten Fahrzeuges. In textilen Waschstraßen ist die einfachste Wäsche durchzuführen (KEINE Polituren/Wachse). Große und hartnäckige Verunreinigungen wie Teerflecke, Insektenrückstände u.ä. sind vom Kunden zu entfernen.
Auf das Aufbringen von Polituren/Wachsen auf dem Lack muss verzichtet werden. Der Lack muss vollständig von Wachsen befreit sein. Ist das Fahrzeug ungenügend gereinigt, können zusätzliche Reinigungskosten anfallen.

Weiter ist es unvermeidlich das sich bei der Verarbeitung zwischen Folie und Lack kleine Staubpartikel befinden. Durch die Kaltfließeigenschaft des Klebers werden diese aber innerhalb der nächsten zwei Wochen nach der Verklebung vom Kleber umflossen und in der Kleberschicht eingebunden und somit nicht mehr sichtbar.
Eventuell entstandene Luftbläschen diffundieren durch die Folie und verschwinden innerhalb einiger Tage. Aufgrund der Verwendung von Luftkanal Folien, kommt es bei unseren Folierungen in den seltensten Fällen zu bestehenden Blasenbildungen.

Im Zuge der Folierung kann es nötig werden, dass die Folie nach Anbringung auf dem Lack geschnitten werden muss. Wir sind in der Lage die Folie zu trennen ohne dabei in den Lack zu schneiden (denn die Folie wird nur angeritzt oder ein bestimmtes Knifeless-Band benutzt). Dennoch können Beschädigungen im Lack entstehen, die jedoch keinerlei Gewährleistungsansprüche des Kunden nach sich ziehen. Über diesen Umstand wird der Kunde im Vorfeld informiert.
Bei der Entfernung der Folie können Schäden am Lack auftreten (Klarlackablösungen o.ä.). Dies ist auf Fehler am Lack zurückzuführen. In der Automobilindustrie werden serienmäßig Fahrzeuge gefertigt, deren Lackierung mindestens einen Gitterschnittkennwert GT1 (DIN 53151) aufweisen. Dieser Wert sagt etwas über die Festigkeit des Lackes auf dem Untergrund aus.
Keine der verwendeten Wrapping-Folien hat eine Klebkraft die dessen Wert übersteigt.

Die erste richtige Reinigung sollte erst erfolgen, wenn der Kleber seine volle Haftkraft entwickelt hat. Im Regelfall wurde die Aushärtezeit eingehalten bevor das Fahrzeug unsere Folierhalle verläßt.
Folien können und sollten nass gereinigt werden, denn dadurch wird verhindert das Staubpartikel, Sandkörnchen und Ähnliches die Oberfläche beschädigen. Waschen Sie Ihr Fahrzeug regelmäßig mit Seifenlauge oder in einer textilen Waschanlage. Handwäsche sollte dennoch vorgezogen werden. Sehr aggressive oder scheuernde Reinigungsmittel sind dabei ungeeignet. Grundsätzlich gilt: Stöße und Kanten der Folien immer sehr behutsam reinigen.
Beim Reinigen mit einem Hochdruckreiniger ist der Mindestabstand von 80 cm einzuhalten und der Wasserstrahl darf nie direkt auf die Folienkanten gehalten werden.
Folierte Fahrzeuge sollten nach der Beschichtung und später alle drei Monate mit flüssigen Hartwachs oder einer Versiegelung behandelt werden. Dadurch wird die Oberfläche der Folie spürbar glatt und Schmutz bleibt weniger haften. Diese Vorgehensweise ist Bestandteil und Grundlage der Gewährleistung. Die meisten von uns verwendeten glänzenden Qualitätsfolien können poliert werden. Fragen Sie bei uns nach. Matte Folien bitte NIE polieren! Die Folien sind Wetter- und UV-beständig.

Grundlegend ist jede glatte Oberfläche folierbar, jedoch wird nur auf nach EU-Richtinien mit glänzendem Klarlack beschichtete Flächen unter o.g. Kriterien eine Garantie oder Gewährleistung übernommen. Nachlackierte Bauteile, nur grundierte Bauteile oder matt lackiete Fahrzeuge sind von jeglicher Garantie oder Gewährleistung ausgeschlossen, da weder die Haltbarkeit noch die problemlose Neutralisierung zugesichert werden kann.

Schäden, die bei der Neutralisierung durch einen nicht von der Firma TUNING Team bevollmächtigten Betrieb oder einer Privatperson ausgeführt wird, rufen ebenfalls keinen Garantie- oder Gewährleistungsanspruch herbei.



Allgemeiner Haftungsausschluß
Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in diesen Geschäftsbedingungen aufgeführten Vereinbarungen.

Rücknahme
Bei Rücksendungen, die nicht auf qualitative Mängel zurückzuführen sind, werden 20% Bearbeitungsgebühr für Kontrolle und Neuverpackung in Rechnung gestellt. Die Rücksendung ist in jedem Fall frachtfrei vorzunehmen. Beschädigte oder nicht mehr einwandfreie Waren sind von der Rücksendung ausgeschlossen und werden nicht gutgeschrieben.
Rücknahmen von Einzel- und Sonderanfertigungen sowie Einzel- und Sonderbestellungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften
Änderungen, Umrüstungen von im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeugen sind in die Fahrzeugpapiere einzutragen. Soweit für die Teile keine ABE vorliegt, muss der Käufer das Fahrzeug beim TÜV (Technischen Überwachungsverein) vorstellen. Die Verantwortung für umgebaute Fahrzeuge oder deren Teile liegt beim Käufer. Irgendwelche Ansprüche an den Verkäufer wegen Nichtgenehmigung durch den TÜV sind ausgeschlossen, außer der Verkäufer hat die TÜV-Zulässigkeit unter Beachtung der entsprechenden Auflagen ausdrücklich schriftlich zugesichert. Bei Fahrzeugen, an denen nach der Umrüstung bzw. der TÜV-Abnahme in unserer Werkstatt Änderungen vorgenommen werden, entfällt jegliche Haftung, war die Änderung für den Schaden mittelbar oder unmittelbar ausschlaggebend.

Gerichtsstand, anwendbares Recht
Für die Rechtsbeziehungen zwischen TUNING Team und dem Besteller/Kunden kommt das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 01.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlicher Sondervermögen, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von TUNING Team. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im übrigen gilt bei Ansprüchen von TUNING Team gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, hat dies nicht die Unwirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer Gesamtheit zur Folge. Der unwirksame Bestandteil ist vielmehr durch die dann geltende gesetzliche Bestimmung zu ersetzen.

Stand 01.01.2011